Absturzsicherung am Bau
Eine Absturzsicherung verhindert, dass Personen von erhöhten Arbeitsplätzen abstürzen – an der Fassade, am Dachrand, an Öffnungen oder Kanten. Am Bau steht dabei der kollektive Schutz im Vordergrund: feste Geländer, Seitenschutz an jeder Arbeitsebene und Fanggerüste, die alle Personen auf der Baustelle gleichzeitig absichern, ohne dass jemand etwas anlegen oder einhängen muss. Ob Ihr Vorhaben ein einfaches Geländer braucht oder einen vollständigen Dachfang, hängt von Höhe und Tätigkeit ab. Eine erste Grössenordnung für die nötige Absicherung erhalten Sie mit dem Richtpreis-Rechner für Ihr Gerüst – kostenlos und unverbindlich.
Was bedeutet kollektive Absturzsicherung?
Kollektive Absturzsicherung schützt jede Person auf der Baustelle gleichzeitig, unabhängig von ihrem Verhalten. Sie ist baulich vorhanden und muss nicht individuell angelegt werden – im Gegensatz zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), bei der jede Person sich selbst anseilen und korrekt einhängen muss. Zu den kollektiven Massnahmen gehören Seitenschutz, Fanggerüste, Dachfanggerüste und Schutznetze.
Der Grundsatz lautet: kollektiv vor persönlich. Erst wenn ein Geländer oder Fanggerüst technisch nicht machbar ist, kommt eine persönliche Absturzsicherung mit Anschlagpunkt und Auffanggurt zum Einsatz. Für die meisten Arbeiten an Fassade und Dach lässt sich der kollektive Schutz über das Gerüst lösen – darum ist die Absturzsicherung in der Praxis untrennbar mit dem Gerüstbau verbunden.
Die Arten der Absturzsicherung im Überblick
Je nach Arbeitssituation kommen verschiedene Elemente zum Einsatz. Die wichtigsten:
- Seitenschutz – die häufigste Massnahme: ein dreiteiliger Schutz aus Geländerholm (oben), Zwischenholm (auf halber Höhe) und Bordbrett (am Fuss gegen herabfallende Gegenstände). Er sichert jede Arbeitsebene am Gerüst.
- Fanggerüst – eine breite, tiefer liegende Auffangebene unterhalb des Arbeitsplatzes. Sie fängt eine abstürzende Person über kurze Distanz auf, bevor sie tiefer fällt.
- Dachfanggerüst – ein Fanggerüst direkt an der Dachtraufe, das verhindert, dass jemand vom geneigten Dach über den Rand stürzt.
- Schutznetze – textile Fangnetze, die grossflächig unter oder neben der Arbeitszone gespannt werden, etwa bei Hallendächern oder grossen Öffnungen.
- Abdeckungen und Geländer an Öffnungen – feste Sicherungen über Bodenöffnungen, Schächten, Treppenlöchern und ungesicherten Kanten.
Welche Kombination Ihr Projekt verlangt, klärt der Gerüstbauer anhand der Geometrie. Einen Überblick über die passenden Systeme gibt die Aufstellung der Gerüstarten.
Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?
Eine Absturzsicherung ist in der Schweiz grundsätzlich ab zwei Metern Absturzhöhe vorgeschrieben. An ungeschützten Kanten in der Nähe von Gewässern, Verkehr oder besonderen Gefahren kann der Schutz schon darunter nötig sein. Eine strengere Regel gilt am Dach: Bei Arbeiten auf geneigten Dächern ist ab drei Metern Traufhöhe ein Dachfanggerüst oder eine gleichwertige Auffangeinrichtung Pflicht.
Diese Schwellen sind keine Empfehlung, sondern verbindliche Mindestvorgaben. Wer ein Dach decken, eine Solaranlage montieren oder eine Fassade sanieren lässt, braucht deshalb fast immer eine bauliche Absturzsicherung, bevor die eigentliche Arbeit beginnt. Wie die Sicherung am Dach konkret aussieht, beschreibt die Seite zum Dachgerüst.
Wer ist für die Absturzsicherung verantwortlich?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber beziehungsweise der ausführende Betrieb, der die Arbeiten auf der Höhe ausführt. Er muss die Absturzsicherung planen, bereitstellen und während der gesamten Arbeit funktionsfähig halten. Wird das Gerüst von einem Gerüstbauer erstellt, trägt dieser die Verantwortung für den normgerechten Aufbau von Seitenschutz und Fangeinrichtungen.
Als Bauherr oder Eigentümer beauftragen Sie diese Leistung mit – sie ist Teil des Gerüstauftrags und gehört in jede seriöse Offerte. Wenn mehrere Betriebe nacheinander dasselbe Gerüst nutzen, muss jeder vor Arbeitsbeginn prüfen, ob die Sicherung vollständig und unverändert ist. Eine grobe Vorstellung, was die abgesicherte Einrüstung kostet, liefert der Richtpreis-Rechner anhand Ihrer Masse.
Sicherheit und Vorschriften
Der Seitenschutz an Gerüsten muss dreiteilig ausgeführt sein: Geländerholm in rund einem Meter Höhe, Zwischenholm dazwischen und Bordbrett am Belag. Die Holme müssen den vorgeschriebenen Kräften standhalten, die Beläge vollflächig und trittsicher liegen. Fanggerüste und Dachfanggerüste haben definierte Mindesthöhen und Abstände, damit sie eine stürzende Person sicher auffangen. Die verbindlichen Regeln und Bemessungswerte für Gerüste und Absturzsicherung gibt die SUVA für Arbeiten mit Absturzgefahr heraus.
Nach der Montage wird das Gerüst geprüft und freigegeben; das Gleiche gilt nach jeder wesentlichen Änderung. Niemand darf Holme, Bordbretter oder Beläge eigenmächtig entfernen. Welche Rolle die Vorschriften beim Gerüstbau spielen und wie die Prüfung abläuft, fasst der Beitrag zur Gerüstsicherheit nach SUVA zusammen.
Was kostet eine Absturzsicherung?
Bei einem regulären Gerüst ist der dreiteilige Seitenschutz im Quadratmeterpreis für Auf- und Abbau bereits enthalten – Sie zahlen ihn nicht separat. Als Orientierung liegt der m²-Satz inklusive erster Mietperiode je nach Höhe bei rund 8 bis 40 CHF pro m². Zusätzliche Sicherungselemente am Dach werden als eigene Positionen verrechnet:
- Dachschutzwand (Dachfang): etwa 7 bis 14 CHF pro Laufmeter
- Giebelsicherung: etwa 18 bis 28 CHF pro Laufmeter
- Spenglergänge an der Traufe: etwa 18 bis 24 CHF pro Laufmeter
Das sind Richtwerte zur ersten Einordnung – der genaue Preis hängt von Höhe, Dachform und Zugänglichkeit ab. Den konkreten Richtwert für Ihr Vorhaben samt nötiger Sicherung erhalten Sie sofort, wenn Sie Ihre Masse in den Richtpreis-Rechner eingeben.
Häufige Fragen zur Absturzsicherung
Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?
Eine Absturzsicherung ist in der Schweiz grundsätzlich ab zwei Metern Absturzhöhe vorgeschrieben. Bei Arbeiten auf geneigten Dächern gilt eine strengere Schwelle: Ab drei Metern Traufhöhe ist ein Dachfanggerüst oder eine gleichwertige Auffangeinrichtung Pflicht. An besonders gefährlichen Kanten kann der Schutz auch schon unter zwei Metern nötig sein.
Wer ist für die Absturzsicherung verantwortlich?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber beziehungsweise der ausführende Betrieb, der die Arbeiten in der Höhe durchführt. Erstellt ein Gerüstbauer das Gerüst, haftet er für den normgerechten Aufbau von Seitenschutz und Fangeinrichtungen. Als Bauherr beauftragen Sie diese Leistung mit; sie gehört in jede seriöse Gerüstofferte.
Welche Arten der Absturzsicherung gibt es?
Am Bau unterscheidet man kollektive und persönliche Sicherung. Kollektiv sind Seitenschutz aus Geländer-, Zwischenholm und Bordbrett, Fanggerüste, Dachfanggerüste, Schutznetze sowie Abdeckungen an Öffnungen. Persönlich sind Auffanggurt und Seil mit Anschlagpunkt. Es gilt: kollektiv vor persönlich – zuerst werden bauliche Massnahmen genutzt.
Ist die Absturzsicherung im Gerüstpreis enthalten?
Beim regulären Gerüst ist der dreiteilige Seitenschutz im Quadratmeterpreis für Auf- und Abbau bereits inbegriffen und wird nicht separat verrechnet. Zusätzliche Elemente am Dach wie Dachschutzwand, Giebelsicherung oder Spenglergänge kommen als eigene Positionen pro Laufmeter dazu.
Absturzsicherung im Richtpreis berechnen
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Gerüsttyp, die Masse Ihres Gebäudes und allfällige Dacharbeiten – und Sie erhalten sofort einen unverbindlichen Richtpreis inklusive der nötigen Absturzsicherung. Passt die Grössenordnung, fordern Sie mit einem Klick die verbindliche Offerte an. Den Richtpreis sehen Sie in Sekunden; die definitive Offerte erstellt ein Partner-Gerüstbauer.