Absturzsicherung am Bau
Eine Absturzsicherung verhindert, dass Personen von erhöhten Arbeitsplätzen abstürzen – an der Fassade, am Dachrand, an Öffnungen oder Kanten. Am Bau steht dabei der kollektive Schutz im Vordergrund: feste Geländer, Seitenschutz an jeder Arbeitsebene und Fanggerüste, die alle Personen auf der Baustelle gleichzeitig absichern, ohne dass jemand etwas anlegen oder einhängen muss. Ob Ihr Vorhaben ein einfaches Geländer braucht oder einen vollständigen Dachfang, hängt von Höhe und Tätigkeit ab. Eine erste Grössenordnung für die nötige Absicherung erhalten Sie mit dem Richtpreis-Rechner für Ihr Gerüst – kostenlos und unverbindlich.
Was bedeutet kollektive Absturzsicherung?
Kollektive Absturzsicherung schützt jede Person auf der Baustelle gleichzeitig, unabhängig von ihrem Verhalten. Sie ist baulich vorhanden und muss nicht individuell angelegt werden – im Gegensatz zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), bei der jede Person sich selbst anseilen und korrekt einhängen muss. Zu den kollektiven Massnahmen gehören Seitenschutz, Fanggerüste, Dachfanggerüste und Schutznetze.
Der Grundsatz lautet: kollektiv vor persönlich. Erst wenn ein Geländer oder Fanggerüst technisch nicht machbar ist, kommt eine persönliche Absturzsicherung mit Anschlagpunkt und Auffanggurt zum Einsatz. Für die meisten Arbeiten an Fassade und Dach lässt sich der kollektive Schutz über das Gerüst lösen – darum ist die Absturzsicherung in der Praxis untrennbar mit dem Gerüstbau verbunden.
Die Arten der Absturzsicherung im Überblick
Je nach Arbeitssituation kommen verschiedene Elemente zum Einsatz. Die wichtigsten:
- Seitenschutz – die häufigste Massnahme: ein dreiteiliger Schutz aus Geländerholm (oben), Zwischenholm (auf halber Höhe) und Bordbrett (am Fuss gegen herabfallende Gegenstände). Er sichert jede Arbeitsebene am Gerüst.
- Fanggerüst – eine breite, tiefer liegende Auffangebene unterhalb des Arbeitsplatzes. Sie fängt eine abstürzende Person über kurze Distanz auf, bevor sie tiefer fällt.
- Dachfanggerüst – ein Fanggerüst direkt an der Dachtraufe, das verhindert, dass jemand vom geneigten Dach über den Rand stürzt.
- Schutznetze – textile Fangnetze, die grossflächig unter oder neben der Arbeitszone gespannt werden, etwa bei Hallendächern oder grossen Öffnungen.
- Abdeckungen und Geländer an Öffnungen – feste Sicherungen über Bodenöffnungen, Schächten, Treppenlöchern und ungesicherten Kanten.
Welche Kombination Ihr Projekt verlangt, klärt der Gerüstbauer anhand der Geometrie. Einen Überblick über die passenden Systeme gibt die Aufstellung der Gerüstarten.
Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?
In der Schweiz ist eine Absturzsicherung ab mehr als zwei Metern Absturzhöhe Pflicht. Daneben gibt es zwei weitere Schwellen bei drei Metern, die etwas anderes verlangen – und regelmässig miteinander verwechselt werden. Die folgende Übersicht ordnet sie nach Situation:
| Situation | Schwelle | Was verlangt wird |
|---|---|---|
| Arbeitsplatz oder Verkehrsweg allgemein | über 2 m Absturzhöhe | Geländer bzw. dreiteiliger Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett |
| Hochbauarbeiten an der Fassade | über 3 m Absturzhöhe | Fassadengerüst über die ganze Arbeitsfläche |
| Arbeiten am Dachrand | über 2 m Absturzhöhe ab der Traufe | Spenglergang, ab 30° Dachneigung mit Dachdeckerschutzwand (Dachfanggerüst) |
| Kleine Dacharbeiten unter zwei Personenarbeitstagen pro Dach | über 3 m (bei Gleitgefahr über 2 m) | Sicherung wie oben; eine Seilsicherung ist in jedem Fall Pflicht |
| Kante mit besonderer Gefahr (Wasser, Verkehr, spitze Gegenstände) | auch unter 2 m | Sicherung nach Beurteilung im Einzelfall |
| Bodenöffnungen, Schächte, Luken | unabhängig von der Höhe | tragfähig abdecken oder umwehren |
Die Schwellen sind verbindliche Mindestvorgaben, keine Empfehlungen.
Massgebend ist überall die Absturzhöhe: Sie misst von der Arbeitsebene bis zur nächsten tiefer liegenden Fläche – nicht bis zum Erdboden und nicht die Gebäudehöhe. Wer auf einer Bühne im zweiten Obergeschoss steht, hat je nach Aufbau eine Absturzhöhe von wenigen Metern, obwohl das Gebäude zehn Meter hoch ist. Am Dach zählt die Absturzhöhe ab der Traufe; welche Sicherung dort nötig ist, bestimmt zusätzlich die Dachneigung an der Traufe. Die oft zitierten 3 m am Dach gelten nur für kleine Arbeiten unter zwei Personenarbeitstagen.
Warum nennen viele Quellen nur „2 Meter"?
Weil das die allgemeine Regel ist – und weil ein grosser Teil der Treffer aus Deutschland stammt. Dort gelten die DGUV-Regelwerke, in der Schweiz die Bauarbeitenverordnung und die Vorgaben der SUVA. Die Zahlen ähneln sich, die Zuständigkeiten, Prüfpflichten und Ausnahmen aber nicht. Wer sich am deutschen Regelwerk orientiert, übernimmt darum leicht Fristen und Nachweise, die hier nicht gelten.
Dazu kommt die Verkürzung: „Ab 2 Metern braucht es eine Absturzsicherung" ist richtig, beantwortet aber nicht, welche. Ein Geländer erfüllt die Zwei-Meter-Regel; für Hochbauarbeiten an der Fassade über drei Metern genügt es nicht, dort verlangt die Verordnung ein Gerüst. Und am Dachrand verlangt sie je nach Dachneigung einen Spenglergang, der einen bereits begonnenen Sturz auffängt – ab 30 Grad mit Dachdeckerschutzwand.
Praktisch heisst das: Wer ein Dach decken, eine Solaranlage montieren oder eine Fassade sanieren lässt, braucht fast immer eine bauliche Absturzsicherung, bevor die eigentliche Arbeit beginnt. Wie die Sicherung am Dach konkret aussieht, beschreibt die Seite zum Dachfanggerüst; welche Anforderungen an Seitenschutz und Verankerung gelten, fasst der Überblick zu den SUVA-Vorgaben für Gerüste zusammen.
Wer ist für die Absturzsicherung verantwortlich?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber beziehungsweise der ausführende Betrieb, der die Arbeiten auf der Höhe ausführt. Er muss die Absturzsicherung planen, bereitstellen und während der gesamten Arbeit funktionsfähig halten. Wird das Gerüst von einem Gerüstbauer erstellt, trägt dieser die Verantwortung für den normgerechten Aufbau von Seitenschutz und Fangeinrichtungen.
Als Bauherr oder Eigentümer beauftragen Sie diese Leistung mit – sie ist Teil des Gerüstauftrags und gehört in jede seriöse Offerte. Wenn mehrere Betriebe nacheinander dasselbe Gerüst nutzen, muss jeder vor Arbeitsbeginn prüfen, ob die Sicherung vollständig und unverändert ist. Eine grobe Vorstellung, was die abgesicherte Einrüstung kostet, liefert der Richtpreis-Rechner anhand Ihrer Masse.
Sicherheit und Vorschriften
Der Seitenschutz an Gerüsten muss dreiteilig ausgeführt sein: Geländerholm in rund einem Meter Höhe, Zwischenholm dazwischen und Bordbrett am Belag. Die Holme müssen den vorgeschriebenen Kräften standhalten, die Beläge vollflächig und trittsicher liegen. Fanggerüste und Dachfanggerüste haben definierte Mindesthöhen und Abstände, damit sie eine stürzende Person sicher auffangen. Die verbindlichen Regeln und Bemessungswerte für Gerüste und Absturzsicherung gibt die SUVA für Arbeiten mit Absturzgefahr heraus.
Nach der Montage wird das Gerüst geprüft und freigegeben; das Gleiche gilt nach jeder wesentlichen Änderung. Niemand darf Holme, Bordbretter oder Beläge eigenmächtig entfernen. Welche Rolle die Vorschriften beim Gerüstbau spielen und wie die Prüfung abläuft, fasst der Beitrag zur Gerüstsicherheit nach SUVA zusammen.
Was kostet eine Absturzsicherung?
Bei einem regulären Gerüst ist der dreiteilige Seitenschutz im Quadratmeterpreis für Auf- und Abbau bereits enthalten – Sie zahlen ihn nicht separat. Als Orientierung liegt der m²-Satz für den reinen Auf- und Abbau je nach Gerüstfläche bei rund 8 bis 11 CHF pro m². Zusätzliche Sicherungselemente am Dach werden als eigene Positionen verrechnet:
- Dachschutzwand (Dachfang): etwa 8 bis 16 CHF pro Laufmeter
- Giebelsicherung: etwa 28 CHF pro Laufmeter
- Spenglergänge an der Traufe: etwa 16 bis 22 CHF pro Laufmeter
Das sind Richtwerte zur ersten Einordnung – der genaue Preis hängt von Höhe, Dachform und Zugänglichkeit ab. Den konkreten Richtwert für Ihr Vorhaben samt nötiger Sicherung erhalten Sie sofort, wenn Sie Ihre Masse in den Richtpreis-Rechner eingeben.
Häufige Fragen zur Absturzsicherung
Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?
Eine Absturzsicherung ist in der Schweiz ab mehr als zwei Metern Absturzhöhe Pflicht – in der Regel als Geländer bzw. dreiteiliger Seitenschutz. Das gilt auch am Dachrand: Dort verlangt die Bauarbeitenverordnung ab mehr als 2 m einen Spenglergang, ab 30 Grad Dachneigung mit Dachdeckerschutzwand. Bei Hochbauarbeiten an der Fassade kommt über 3 m Absturzhöhe die Pflicht zum Fassadengerüst dazu. Massgebend ist die Absturzhöhe bis zur nächsten tiefer liegenden Fläche, nicht die Gebäudehöhe.
Wer ist für die Absturzsicherung verantwortlich?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber beziehungsweise der ausführende Betrieb, der die Arbeiten in der Höhe durchführt. Erstellt ein Gerüstbauer das Gerüst, haftet er für den normgerechten Aufbau von Seitenschutz und Fangeinrichtungen. Als Bauherr beauftragen Sie diese Leistung mit; sie gehört in jede seriöse Gerüstofferte.
Welche Arten der Absturzsicherung gibt es?
Am Bau unterscheidet man kollektive und persönliche Sicherung. Kollektiv sind Seitenschutz aus Geländer-, Zwischenholm und Bordbrett, Fanggerüste, Dachfanggerüste, Schutznetze sowie Abdeckungen an Öffnungen. Persönlich sind Auffanggurt und Seil mit Anschlagpunkt. Es gilt: kollektiv vor persönlich – zuerst werden bauliche Massnahmen genutzt.
Ist die Absturzsicherung im Gerüstpreis enthalten?
Beim regulären Gerüst ist der dreiteilige Seitenschutz im Quadratmeterpreis für Auf- und Abbau bereits inbegriffen und wird nicht separat verrechnet. Zusätzliche Elemente am Dach wie Dachschutzwand, Giebelsicherung oder Spenglergänge kommen als eigene Positionen pro Laufmeter dazu.
Absturzsicherung im Richtpreis berechnen
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Gerüsttyp, die Masse Ihres Gebäudes und allfällige Dacharbeiten – und Sie erhalten sofort einen unverbindlichen Richtpreis inklusive der nötigen Absturzsicherung. Passt die Grössenordnung, fordern Sie mit einem Klick die verbindliche Offerte an. Den Richtpreis sehen Sie in Sekunden; die definitive Offerte erstellt ein Partner-Gerüstbauer.