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Gerüst-Sicherheit: Was schreibt die SUVA vor?

Für die Gerüst-Sicherheit verlangt die SUVA im Kern fünf Dinge: ab zwei Metern Absturzhöhe einen dreiteiligen Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett, tragfähige und lückenlos verlegte Beläge, eine ausreichende Verankerung in der Fassade, sichere Aufstiege über Innenleitern oder Treppen sowie eine Prüfung und Freigabe, bevor jemand das Gerüst betritt. Was diese fünf Punkte konkret bedeuten, lesen Sie unten. Den Richtwert für Ihr eigenes Gerüst liefert übrigens in 60 Sekunden der Richtpreis-Rechner – kostenlos und unverbindlich.

Welcher Seitenschutz ist am Gerüst Pflicht?

Sobald an einer Arbeitsebene mehr als zwei Meter Absturzhöhe besteht, schreibt die SUVA einen dreiteiligen Seitenschutz vor. Dieser besteht aus einem Geländerholm auf rund einem Meter Höhe, einem Zwischenholm auf halber Höhe und einem Bordbrett am Belag. Die drei Elemente verhindern gemeinsam, dass eine Person abstürzt, hindurchrutscht oder Material nach unten fällt.

Der Geländerholm fängt den Oberkörper ab, der Zwischenholm schliesst die grosse Lücke darunter, und das Bordbrett – mindestens rund 15 Zentimeter hoch – hält Werkzeug, Schrauben oder Bauschutt auf dem Belag zurück. Fehlt nur ein Teil, gilt die Ebene als nicht gesichert. Das betrifft nicht nur die Aussenseite zur Fassade, sondern auch offene Stirnseiten und Ecken. Wo der Wandabstand zu gross ist, muss auch innen, also zur Fassade hin, ein Seitenschutz oder eine Konsole ergänzt werden. Wie diese Schutzfunktion über die Gerüstebenen hinaus in das gesamte Konzept eingebettet wird, zeigt die Seite zur Absturzsicherung am Bau.

Wie muss ein Gerüst verankert sein?

Ein Fassadengerüst steht nicht frei, sondern wird in regelmässigen Abständen an der Fassade verankert. Diese Verankerung nimmt Wind- und Arbeitslasten auf und sorgt dafür, dass das Gerüst weder kippt noch sich von der Wand löst. Die Zahl und Anordnung der Verankerungspunkte richtet sich nach Höhe, Gerüstbreite und ob das Gerüst eingenetzt oder mit einer Plane bekleidet ist.

Eine Netz- oder Planenbekleidung wirkt wie ein Segel und vervielfacht die Windlast – entsprechend dichter müssen die Anker gesetzt werden. Jeder Anker wird kraftschlüssig im Mauerwerk oder Beton befestigt; bei Dämmfassaden oder weichem Untergrund braucht es geprüfte Spezialanker, die die Kräfte bis in die tragende Wand hinter der Dämmung übertragen. Bohrt man stattdessen nur in die Dämmplatte, hält der Anker nicht – ein häufiger und gefährlicher Fehler.

Die Standsicherheit hängt ausserdem an einer ebenen, tragfähigen Aufstandsfläche. Fussspindeln gleichen Unebenheiten aus, und auf weichem Boden verteilen Unterlagsplatten die Last, damit das Gerüst nicht einsinkt oder kippt. Diagonalstreben steifen die Konstruktion in der Fläche aus, sodass sie sich nicht verschieben kann. Die Auslegung all dieser Punkte ist Sache des Gerüstbauers und gehört zur statischen Planung – nicht zur Improvisation auf der Baustelle. Wenn Sie wissen möchten, wie sich Höhe und Bekleidung auf den Preis auswirken, geben Sie Ihre Masse in den Richtpreis-Rechner für Ihr Gerüst ein.

Welche Anforderungen gelten für Beläge und Aufstiege?

Die Beläge bilden die eigentliche Arbeitsfläche und müssen vollflächig, trittsicher und ohne gefährliche Lücken verlegt sein. Sie tragen Personen und Material gleichzeitig, dürfen sich nicht verschieben und müssen gegen Abheben gesichert sein. Jede genutzte Ebene wird durchgehend belegt – Stolperkanten, offene Stellen oder lose Bohlen sind nicht zulässig.

Der Zugang zwischen den Ebenen erfolgt nicht über die Gerüstrahmen, sondern über definierte Aufstiege. Bei kleineren Gerüsten sind das innen liegende Leitergänge mit Durchstiegsluken, bei grösseren und stark frequentierten Baustellen Treppentürme, die ein bequemes und sicheres Auf- und Absteigen erlauben. So trägt niemand Lasten über eine Anlegeleiter nach oben, und zwei Personen können gleichzeitig auf- und absteigen, ohne sich zu behindern. Welcher Aufgang sich für Ihr Vorhaben eignet, hängt von Höhe und Personenzahl ab; einen eigenen Treppenturm können Sie als Zusatzposition mit einplanen.

Auch der Abstand zwischen Belag und Fassade ist geregelt: Bleibt er zu gross, entsteht eine Absturzlücke zur Wand, die mit einem inneren Seitenschutz oder mit Konsolen geschlossen werden muss. Spenglergänge, Dachschutzwände und ähnliche Zusatzpositionen rund um das Dach erhöhen die Sicherheit zusätzlich und werden separat verrechnet – als Richtwert liegen Spenglergänge etwa bei 18 bis 24 CHF pro Laufmeter. Ein sauber belegtes Gerüst mit klaren Aufstiegen ist am Ende auch das, was zügiges Arbeiten erst möglich macht.

Wer prüft und gibt das Gerüst frei?

Bevor das Gerüst genutzt wird, muss es geprüft und freigegeben sein – und zwar durch eine fachkundige Person des Gerüstbauers. Diese kontrolliert Verankerung, Seitenschutz, Beläge, Aufstiege und Standsicherheit und hält das Ergebnis fest. Erst danach darf jemand das Gerüst betreten. Auch nach Sturm, längerer Stillstandszeit oder wesentlichen Umbauten ist eine erneute Kontrolle nötig.

Häufig wird die Freigabe mit einem gut sichtbaren Schild oder einem Protokoll dokumentiert, das den geprüften Zustand und allfällige Nutzungsbeschränkungen festhält. Wer als Maler, Dachdecker oder Solarmonteur auf ein fremdes Gerüst steigt, sollte vor dem ersten Betreten prüfen, ob diese Freigabe vorliegt und ob seither nichts verändert wurde. Wie eine solche Kontrolle Schritt für Schritt abläuft und worauf dabei geachtet wird, beschreibt die Seite zur Gerüstabnahme und Prüfung.

Wer ist für die Gerüst-Sicherheit verantwortlich?

Die Verantwortung ist zwischen mehreren Beteiligten aufgeteilt, lässt sich aber klar zuordnen. Der Gerüstbauer haftet für den normgerechten Aufbau, die Verankerung und die fachgerechte Übergabe. Wer das Gerüst danach nutzt – etwa der Malerbetrieb –, ist dafür verantwortlich, es nur im freigegebenen Zustand zu betreten und nichts eigenmächtig umzubauen. Die Bauherrschaft wiederum trägt eine Koordinationspflicht und sollte nur mit Betrieben arbeiten, welche die Vorschriften einhalten.

Die verbindlichen Vorgaben für Seitenschutz, Verankerung, Beläge und Prüfung stammen von der SUVA als zuständiger Aufsichts- und Präventionsstelle. Werden Mängel festgestellt, kann die Arbeit auf dem Gerüst untersagt werden, bis der Zustand wieder stimmt. Für Privatpersonen heisst das vor allem: Vergeben Sie das Einrüsten an einen Fachbetrieb, der diese Pflichten kennt und übernimmt. Eine Übersicht, welche Gerüstart sich für Ihr Vorhaben eignet und welche Sicherheitselemente jeweils dazugehören, bietet die Übersicht der Gerüstarten.

Häufige Fragen zur Gerüst-Sicherheit nach SUVA

Ab welcher Höhe ist Seitenschutz am Gerüst Pflicht?

Ab zwei Metern Absturzhöhe ist am Gerüst ein dreiteiliger Seitenschutz Pflicht. Er besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett und muss an jeder genutzten Arbeitsebene vorhanden sein – auch an offenen Stirnseiten und Ecken. Fehlt eines der drei Elemente, gilt die Ebene als nicht gesichert und darf nicht betreten werden.

Wer darf ein Gerüst aufbauen und freigeben?

Aufbauen und freigeben darf nur eine fachkundige Person des Gerüstbau-Betriebs. Sie kontrolliert vor der Übergabe Verankerung, Seitenschutz, Beläge und Standsicherheit und dokumentiert das Ergebnis. Erst nach dieser Freigabe darf das Gerüst genutzt werden. Nach Sturm, längerem Stillstand oder Umbauten ist eine erneute Prüfung nötig.

Reicht eine Anlegeleiter als Aufstieg auf ein Gerüst?

Nein, eine an das Gerüst gelehnte Leiter genügt nicht. Der Aufstieg zwischen den Ebenen muss über innen liegende Leitergänge mit Durchstiegsluken oder über einen Treppenturm erfolgen. So steigt man gesichert auf und ab, ohne Lasten über eine freistehende Leiter tragen zu müssen. Welcher Aufgang passt, hängt von Höhe und Personenzahl ab.

Was passiert, wenn ein Gerüst die SUVA-Vorgaben nicht erfüllt?

Erfüllt ein Gerüst die Vorgaben nicht, kann die Arbeit darauf untersagt werden, bis die Mängel behoben sind. Verantwortlich für die Nachbesserung ist der Gerüstbauer, der das Gerüst übergeben hat. Nutzer dürfen ein mangelhaftes oder nicht freigegebenes Gerüst nicht betreten. Vergeben Sie das Einrüsten darum an einen Fachbetrieb, der die Pflichten übernimmt.

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