Fassadengerüst
Das Fassadengerüst ist das meistgenutzte Arbeitsgerüst am Bau: ein standfestes, verankertes Gerüst entlang der Hauswand, das sicheres Arbeiten über die ganze Fassadenhöhe ermöglicht – vom Streichen über die Sanierung bis zur Dämmung. Vorgeschrieben ist es bei Hochbauarbeiten, sobald die Absturzhöhe mehr als 3 m beträgt (BauAV Art. 26) – wer eine Fassade renovieren, ein Dach decken oder eine Photovoltaik-Anlage montieren lässt, braucht es also in fast allen Fällen. Wie viel das für Ihr Gebäude ungefähr kostet, sehen Sie in 60 Sekunden: Richtpreis für Ihr Fassadengerüst berechnen – unverbindlich und kostenlos.

Was ist ein Fassadengerüst?
Ein Fassadengerüst ist ein temporäres Standgerüst, das parallel zur Fassade aufgebaut und an der Wand verankert wird. Es besteht aus Vertikalrahmen (Stehern), horizontalen Riegeln, durchgehenden Belägen je Arbeitsebene sowie Seitenschutz aus Geländer und Bordbrett. Die Arbeitsebenen liegen rund zwei Meter übereinander, sodass jeder Punkt der Fassade bequem und gesichert erreichbar ist.
Anders als ein mobiles Rollgerüst bleibt das Fassadengerüst über die gesamte Bauphase stehen. Es trägt nicht nur die Handwerker, sondern auch Material wie Farbe, Putz oder Dämmplatten. Massgebend für Standfestigkeit und zulässige Last ist die fachgerechte Verankerung in der Wand – diese plant und montiert der ausführende Gerüstbauer.
Ab welcher Höhe ist ein Fassadengerüst Pflicht?
Ein Fassadengerüst ist Pflicht, wenn bei Hochbauarbeiten die Absturzhöhe 3 m überschreitet. Gemessen wird bis zur tiefstmöglichen Aufschlagstelle, beim Einfamilienhaus also meist bis zum Terrain. Der oberste Geländerholm muss die höchste Absturzkante während der ganzen Bauzeit um mindestens 80 cm überragen – um 100 cm, wenn der Seitenschutz näher als 60 cm an der Absturzkante steht.
Darunter gelten abgestufte Regeln:
| Absturzhöhe | Was die BauAV verlangt |
|---|---|
| bis 2 m | keine allgemeine Seitenschutzpflicht (Ausnahmen: Gewässer, Öffnungen) |
| mehr als 2 m | Seitenschutz an ungeschützten Stellen (Art. 23), Spenglergang am Dachrand (Art. 58) |
| mehr als 3 m | Fassadengerüst bei Hochbauarbeiten (Art. 26) |
Beim zweigeschossigen Einfamilienhaus liegt die Traufe meist bei 5 bis 7 m – dort ist das Fassadengerüst praktisch immer vorgeschrieben. Für kurze Dacharbeiten von weniger als zwei Personenarbeitstagen erlaubt Art. 46 Erleichterungen; welche Schwellen im Detail gelten, zeigt die Seite zur Absturzsicherung nach BauAV.
Welche Masse hat ein Fassadengerüst?
Die Mindestmasse schreibt die Bauarbeitenverordnung vor: Für Maler- und Verputzarbeiten muss der Belag mindestens 60 cm breit sein und 2,00 kN/m² tragen – das entspricht Lastklasse 3. Für Maurerarbeiten mit gelagertem Material sind es 90 cm und 3,00 kN/m². Die Gerüstlagen liegen 1,9 bis 2,3 m übereinander, und der Belag darf höchstens 30 cm von der Fassade entfernt sein.
- Belagsbreite: mindestens 60 cm für leichte, 90 cm für schwere Arbeitsgerüste; Systemgerüste gibt es in Breiten von rund 0.6 bis 1.0 m
- Lagenhöhe: 1,9 bis 2,3 m zwischen zwei Gerüstgängen
- Wandabstand: höchstens 30 cm zwischen Belag und Fassade, in jeder Bauphase. Einen Mindestabstand schreibt die BauAV nicht vor; der Gerüstbauer lässt so viel Platz, wie Dämmung, Verputz oder Fassadenplatten brauchen. Wird die Lücke grösser, schliessen Konsolen sie, oder ein Innengeländer sichert die Wandseite
- Seitenschutz: Geländerholm mindestens 100 cm über dem Belag, Bordbrett mindestens 15 cm hoch, Lücken höchstens 47 cm
- Tragfähigkeit: 2,00 kN/m² (rund 200 kg/m²) für Maler- und Fassadenarbeiten, 3,00 kN/m² für Maurerarbeiten, 4,50 kN/m² für Fertigelemente
Nach Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 22, 55 und 57, Stand 2024.
Feldlängen, Systemhöhen und weitere Eckwerte stehen bei den Massen und Normen des Baugerüsts; was hinter den Lastklassen steckt, erklärt die Seite zu den Gerüst-Lastklassen.
Welche Normen gelten? Fassadengerüste aus Systembauteilen sind in der SN EN 12810 geregelt, die Leistungsanforderungen an Arbeitsgerüste – darunter die Lastklassen 1 bis 6 – in der SN EN 12811-1. Die BauAV verweist auf das Produktesicherheitsgesetz (Art. 47): Verwendet werden dürfen nur Gerüstteile, die dessen Anforderungen erfüllen. Für Sie als Bauherrschaft heisst das: Ein zugelassenes Systemgerüst vom Fachbetrieb erfüllt diese Vorgaben; bei einem Gerüst aus Teilen verschiedener Systeme ist das nicht gewährleistet.
Wofür wird ein Fassadengerüst eingesetzt?
Ein Fassadengerüst kommt überall dort zum Einsatz, wo über mehrere Tage oder Wochen an der Aussenwand gearbeitet wird. Typische Anlässe:
- Maler- und Verputzarbeiten – neuer Anstrich, Ausbesserungen, Verputz
- Fassadensanierung und -dämmung – Aussenwärmedämmung, neue Fassadenplatten
- Fenstertausch und Arbeiten an Storenkästen oder Fensterbänken
- Dacharbeiten – als Auffanggerüst entlang der Traufe (oft mit Dachfanggerüst kombiniert)
- Solarmontage – als sichere Arbeits- und Absturzebene für die PV-Installation
- Reinigung und Reparaturen an Fassade, Spenglerei oder Kaminen
Welche Gerüstart für Ihr Vorhaben passt, zeigt die Übersicht aller Gerüstarten. Für die Solarmontage lohnt sich der Blick auf das Solargerüst.
Was kostet ein Fassadengerüst?
Die Kosten richten sich vor allem nach der Gerüstfläche in Quadratmetern. Sie ergibt sich pro Gebäudeseite aus der Länge plus Ecküberstand, multipliziert mit der Traufhöhe. Dazu kommen Auf- und Abbau, die Baustelleneinrichtung und die Mietdauer. Als Orientierung gelten in der Schweiz folgende Richtwerte:
- Kleine Flächen unter 100 m²: etwa 9 bis 11 CHF pro m²
- Übliche Objekte von 100 bis 500 m²: etwa 8 bis 9 CHF pro m²
- Grosse Flächen über 500 m²: etwa 7.50 bis 8.50 CHF pro m²
Diese Quadratmeterpreise decken den reinen Auf- und Abbau ab; die Miete läuft ab dem ersten Monat als eigene Position. Hinzu kommt eine Baustelleneinrichtung, die beim Einfamilienhaus als Hausnummer bei 250 bis 450 CHF liegt. Ein typisches Einfamilienhaus komplett einzurüsten kostet damit grob 2'500 bis 8'500 CHF, je nach Grösse und Mietdauer.
Was kostet ein Fassadengerüst für einen Monat? Eine einzelne Fassadenseite eines Einfamilienhauses (12 m lang, 6 m hoch) kommt auf rund 2'400 bis 2'700 CHF, das ganze Haus rundum (10 × 8 m, 7 m Traufhöhe) auf rund 5'600 bis 6'100 CHF – jeweils inklusive MwSt, vor Rabatt und Skonto. Jeder weitere Monat kostet dann nur noch die Vorhaltemiete, beim Einfamilienhaus rund 350 bis 410 CHF.
Nach Gerüstfläche gerechnet, jeweils eine Fassadenseite für einen Monat:
| Gerüstfläche | Beispiel | Richtpreis inkl. MwSt |
|---|---|---|
| rund 85 m² | 12 m lang, 6 m hoch | 2'400 – 2'700 CHF |
| 100 m² | 18 m lang, 5 m hoch | 2'500 – 2'850 CHF |
| 200 m² | 23 m lang, 8 m hoch | 3'700 – 4'200 CHF |
| rund 310 m² | Einfamilienhaus rundum | 5'600 – 6'100 CHF |
Die doppelte Fläche kostet also deutlich weniger als das Doppelte: Pauschale Posten wie Baustelleneinrichtung, Treppenaufgang und Abnahme fallen einmal an, und der Quadratmeterpreis sinkt über 100 m². Pro Tag wird ein Fassadengerüst nicht abgerechnet – der Auf- und Abbau ist ein Fixbetrag, die Miete läuft in Monaten.
Das sind Richtwerte – der genaue Preis hängt von Fläche, Höhe, Zugänglichkeit und Standzeit ab. Was am Standort dazukommt – Bewilligung für öffentlichen Grund, Anlieferung, Bausubstanz –, ordnet Gerüstbau nach Region ein. Wie sich der Quadratmeterpreis im Detail zusammensetzt, lesen Sie unter Gerüstkosten. Den konkreten Richtwert für Ihre Fassade erhalten Sie sofort, wenn Sie Ihre Masse in den Richtpreis-Rechner eingeben.
Wie läuft der Aufbau eines Fassadengerüsts ab?
Der Gerüstbauer liefert das Material an, richtet den Untergrund mit Fussplatten aus und baut das Gerüst Ebene für Ebene auf: Steher stellen, Riegel und Beläge einlegen, Diagonalen zur Aussteifung setzen, in der Wand verankern und zum Schluss den Seitenschutz montieren. Für ein Einfamilienhaus dauert das in der Regel einen halben bis ganzen Tag, bei grösseren Liegenschaften entsprechend länger.
Sie als Auftraggeber müssen wenig vorbereiten: freier Zugang rund ums Gebäude, Parkplatz für das Lieferfahrzeug und, falls das Gerüst auf öffentlichen Grund oder Trottoir reicht, die nötige Bewilligung. Den genauen Ablauf von der Lieferung bis zum fertigen Gerüst beschreibt die Seite Gerüst aufbauen.
Wie lange darf ein Fassadengerüst stehen?
Die Miete wird für die geplante Standzeit gerechnet – bei den meisten Maler- oder Sanierungsarbeiten sind das einige Wochen bis wenige Monate. Steht das Gerüst länger als vereinbart, fällt eine Mehrmiete an. Als Richtwert rechnet man die Verlängerung als Vorhaltung pro Quadratmeter und Monat. Wer die Bauarbeiten gut plant, hält die Standzeit kurz und spart so direkt. Geben Sie Ihre voraussichtliche Dauer im Formular an, damit der Richtpreis möglichst genau wird.
Sicherheit und Vorschriften beim Fassadengerüst
Ein Fassadengerüst muss standsicher aufgebaut, ausreichend verankert und an jeder Arbeitsebene mit dreiteiligem Seitenschutz – Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett – versehen sein. Pflicht ist dieser Schutz bei mehr als 2 m Absturzhöhe (Art. 23). Die Beläge müssen vollflächig und trittsicher ausgelegt, Aufstiege als Innenleitern oder Treppentürme ausgeführt sein. Was vor Arbeitsbeginn zu kontrollieren ist, fasst die SUVA in ihrer Checkliste für Fassadengerüste zusammen.
Verantwortlich für den normgerechten Aufbau ist der ausführende Betrieb. Nach der Montage und nach wesentlichen Änderungen wird das Gerüst geprüft und freigegeben. Welche Schwellen gelten und wer wofür verantwortlich ist, fasst die Übersicht zu den SUVA-Gerüstvorschriften zusammen.
Fassadengerüst kaufen oder mieten?
Für ein einzelnes Bauprojekt mieten Sie das Fassadengerüst samt Montage: Sie zahlen Auf- und Abbau sowie die Standzeit, und der Gerüstbauer trägt die Verantwortung für Verankerung, Abnahme und Statik. Ein Kauf rechnet sich für Betriebe, die das Material auf vielen Baustellen einsetzen – inklusive Lager, Transport, Unterhalt und geschultem Personal für den Aufbau. Den Vergleich mit Zahlen finden Sie unter Gerüst mieten oder kaufen, die drei Mietvarianten von Material bis Komplettmontage unter Gerüst mieten.
Fassadengerüst, Rollgerüst oder Dachfanggerüst – was ist der Unterschied?
Das Fassadengerüst ist das klassische Standgerüst für flächige Arbeiten über die ganze Fassade. Ein Rollgerüst ist dagegen mobil und eignet sich für kurze, punktuelle Arbeiten in mässiger Höhe. Ein Dachfanggerüst ist ein Fassadengerüst, dessen oberste Lage als Auffangebene über die Traufe hinausgeführt wird, damit niemand vom Dach stürzt – Pflicht bei vielen Dacharbeiten. In der Praxis wird das Fassadengerüst je nach Vorhaben mit diesen Elementen ergänzt: ein zusätzlicher Fang an der Traufe, eine Giebelsicherung oder ein Wetterschutzdach. Welche Kombination Ihr Projekt braucht, klärt der Gerüstbauer anhand Ihrer Angaben – eine erste Grössenordnung liefert der Richtpreis-Rechner.
Häufige Fragen zum Fassadengerüst
Ab welcher Höhe braucht es ein Fassadengerüst?
Bei Hochbauarbeiten ist ein Fassadengerüst Pflicht, sobald die Absturzhöhe 3 m überschreitet (BauAV Art. 26). Der oberste Holm muss die höchste Absturzkante um mindestens 80 cm überragen. Schon ab mehr als 2 m Absturzhöhe braucht es an ungeschützten Stellen einen Seitenschutz.
Welchen Abstand muss ein Fassadengerüst zur Wand haben?
Der Belag darf in keiner Bauphase mehr als 30 cm von der Fassade entfernt sein (BauAV Art. 57). Einen Mindestabstand gibt es nicht. Ist die Lücke wegen einer dicken Dämmung grösser, schliesst der Gerüstbauer sie mit Konsolen oder sichert die Wandseite mit einem Innengeländer.
Wie wird die Gerüstfläche berechnet?
Die Gerüstfläche ergibt sich pro Gebäudeseite aus der Fassadenlänge plus einem Ecküberstand, multipliziert mit der Traufhöhe. Bei einem umlaufenden Gerüst werden alle Seiten addiert. Genau mit diesen Massen – Länge, Breite und Traufhöhe – rechnet auch der Richtpreis-Rechner Ihre Fläche aus.
Braucht ein Fassadengerüst eine Bewilligung?
Auf dem eigenen Grundstück in der Regel nicht. Sobald das Gerüst aber auf Trottoir, Strasse oder öffentlichen Grund reicht, braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Das organisiert meist der Gerüstbauer; planen Sie dafür etwas Vorlauf ein.
Kann ich ein Fassadengerüst selbst aufstellen?
Technisch möglich, aber bei mehr als zwei Metern Höhe heikel: Verankerung, Seitenschutz und Standsicherheit unterliegen den SUVA-Vorgaben, und die Verantwortung liegt bei Ihnen. Für eine ganze Fassade beauftragt man darum in der Regel einen Fachbetrieb.
Wie schnell steht das Gerüst?
Nach Auftragsbestätigung ist ein Fassadengerüst meist innert weniger Werktage gestellt. Der Aufbau selbst dauert beim Einfamilienhaus einen halben bis ganzen Tag. Wer früh anfragt, sichert sich den Wunschtermin – gerade in der Bausaison.
Welche Lastklasse braucht ein Fassadengerüst?
Für Maler-, Verputz- und die meisten Fassadenarbeiten genügt Lastklasse 3: Der Belag trägt 2,00 kN/m², rund 200 kg pro Quadratmeter, und ist mindestens 60 cm breit. Wer auf dem Gerüst Material lagert, etwa für Maurerarbeiten, braucht 3,00 kN/m² und mindestens 90 cm Belagsbreite.
Was kostet ein Fassadengerüst für einen Monat?
Eine einzelne Fassadenseite eines Einfamilienhauses kostet für einen Monat rund 2'400 bis 2'700 CHF, das ganze Haus rundum rund 5'600 bis 6'100 CHF, jeweils inklusive MwSt. Jeder weitere Monat kommt beim Einfamilienhaus mit rund 350 bis 410 CHF dazu, weil dann nur noch die Vorhaltemiete anfällt.
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