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Gerüst mieten: mit Aufbau oder selbst?

Ein Gerüst mieten können Sie in der Schweiz auf drei Arten: ein Rollgerüst tage- oder wochenweise selbst mieten, Fassadengerüst-Material ohne Montage leihen oder das Gerüst mit Aufbau beim Gerüstbauer mieten. Die Varianten unterscheiden sich darin, wer das Gerüst aufstellt und wer für seine Standsicherheit geradesteht. Ein Rollgerüst kostet grob 100 bis 300 CHF pro Woche und passt für kurze Arbeiten an einer Stelle. Für eine ganze Fassade ist die Miete mit Aufbau der Normalfall: Am Einfamilienhaus liegt sie als Richtwert bei rund 2'500 bis 8'500 CHF, inklusive Lieferung, Auf- und Abbau und Miete für die geplante Standzeit.

Was die Miete mit Aufbau für Ihr Haus kostet, sehen Sie in 60 Sekunden: Richtpreis für Ihre Gerüstmiete berechnen – unverbindlich und kostenlos.

Welche Gerüstmiete passt zu Ihrem Vorhaben?

Entscheidend sind drei Fragen: Wie gross ist die Fläche, wie lange wird gearbeitet, und wer baut das Gerüst auf? Für eine Lampe oder einen Storenkasten genügt ein Rollgerüst, das Sie selbst stellen. Sobald eine ganze Fassade, das Dach oder eine Solaranlage an der Reihe ist, mieten Sie das Gerüst mit Aufbau. Die Materialmiete dazwischen ist vor allem für Handwerksbetriebe mit eigenem Gerüstpersonal gedacht.

Rollgerüst selbst mietenFassadengerüst ohne MontageGerüst mit Aufbau
Passt fürkurze Arbeiten an einer Stelle, innen und aussenBetriebe mit eigenem, instruiertem PersonalFassade, Dach, Solar, Sanierung
Aufbau durchSie selbstSie bzw. Ihr Personalden Gerüstbauer
Standsicherheit verantwortetSieSieder Gerüstbauer
Höhebis rund 8 m Standhöhe im Freiennach Aufbauanleitung, verankertüber die ganze Gebäudehöhe
Abrechnungpro Tag oder Wochenach Material und DauerAuf-/Abbau pro m², Miete pro Monat
Richtwert100–300 CHF pro Wochebeim Vermieter anfragenEinfamilienhaus rund 2'500–8'500 CHF
Erhältlich beiBaumarkt, Landi, MietparkMietpark, GerüstverleihGerüstbauer

Richtwerte vor Rabatt und Skonto, keine Offerte.

Ein Gerüst zu kaufen, lohnt sich beim Fassadengerüst nur mit Dauerbedarf, etwa für einen Malerbetrieb. Beim Rollgerüst kann der Kauf schon bei wiederkehrenden Arbeiten in niedriger Höhe aufgehen – die Rechnung dazu steht unter Gerüst mieten oder kaufen: wann sich was rechnet.

Rollgerüst selbst mieten

Ein Rollgerüst mieten Sie tage- oder wochenweise im Baumarkt, bei der Landi oder in einem Mietpark und stellen es selbst auf. Für eine Woche liegen Sie je nach Höhe und Anbieter grob bei 100 bis 300 CHF. Das passt für Arbeiten an einer Stelle: ein Storenkasten, eine Lampe am Vordach, das Treppenhaus, eine hohe Decke.

Fahrbares Alu-Rollgerüst mit gelben Geländern, von unten fotografiert
Abb. — Rollgerüst: die Variante zum Selbstaufstellen für kurze Arbeiten

Für Rollgerüste stellt die Bauarbeitenverordnung Regeln auf, an die Sie sich auch als Privatperson halten sollten: vor der Benützung die Standsicherheit auf dem jeweiligen Boden prüfen, die maximale Einsatzhöhe aus der Verwendungsanleitung nie überschreiten, das Gerüst gegen Wegrollen sichern und beim Verschieben niemanden oben stehen lassen. Welche Standhöhe Sie bestellen müssen und wo es welche Höhen gibt, erklärt die Seite Rollgerüst mieten: Arbeitshöhe und Bezugsquellen.

Fassadengerüst ohne Montage mieten

Einige Mietparks und Gerüstverleiher geben Fassadengerüst-Material auch ohne Montage ab: Rahmen, Beläge, Geländer und Verankerungen. Das richtet sich vor allem an Maler-, Fassaden- und Dachbetriebe mit eigenem Gerüstpersonal. Wer so mietet, übernimmt alles, was sonst der Gerüstbauer trägt – die Montage nach den Herstellerangaben, die Verankerung fortlaufend mit dem Aufbau, den Seitenschutz überall dort, wo die Absturzhöhe mehr als 2 m beträgt, und die Verantwortung für die Standsicherheit.

Als Privatperson dürfen Sie ein Fassadengerüst grundsätzlich selbst aufstellen, Sie haften dann aber auch selbst. Wann das vertretbar ist, wägt der Ratgeber Gerüst selbst aufstellen oder vom Profi stellen lassen ab. Einen Richtwert für die reine Materialmiete führen wir nicht; die Preise legt der Vermieter nach Material, Menge und Dauer fest.

Gerüst mit Aufbau mieten

Bei der Miete mit Aufbau bestellen Sie das fertige Gerüst: Ein Gerüstbauer liefert, stellt, prüft, hält es über die Standzeit vor und baut es wieder ab. Das ist der übliche Weg, sobald über mehrere Tage flächig an einer Fassade oder am Dach gearbeitet wird. Für Arbeiten an einer Wand genügt ein Fassadengerüst entlang dieser Seite; für einen Anstrich oder eine Sanierung rundum braucht es das umlaufende Gerüst; für Dacharbeiten und die PV-Montage kommen Spenglergang und Dachschutz dazu, wie auf der Seite zum Dachfanggerüst beschrieben.

Was ist in der Gerüstmiete mit Aufbau enthalten?

Die Miete mit Aufbau setzt sich aus einmaligen Positionen für die Montage und aus der monatlichen Vorhaltung zusammen. In einer üblichen Offerte stehen:

  • Baustelleneinrichtung – Transport, Einrichten und Disposition, pauschal
  • Auf- und Abbau pro m² Gerüstfläche, inklusive Verankerung und dreiteiligem Seitenschutz, dazu ein Zuschlag, weil Montage und Demontage zwei getrennte Einsätze sind
  • Gerüstaufgang als Treppe, die mehrläufig bis unters Dach führt
  • Abstützungen und, beim umlaufenden Gerüst, die Absturzsicherung an den Giebeln
  • Vorhaltung – die eigentliche Miete, pro m² und Monat ab dem ersten Tag
  • Abnahme und Endkontrolle des fertigen Gerüsts vor der Freigabe
Treppenaufgang in einem Fassadengerüst
Abb. — Gerüsttreppe als Aufgang: Teil der Miete mit Aufbau

Nicht enthalten sind je nach Objekt die Bewilligung für öffentlichen Grund, ein Fussgänger-Schutztunnel über dem Trottoir, Konsolen für Dämmung oder Dachvorsprung, Überbrückungen von Vordach oder Wintergarten sowie Wetterschutz und Einhausung. Diese Positionen offeriert der Gerüstbauer separat.

Was kostet es, ein Gerüst zu mieten?

Beim Gerüst mit Aufbau bezahlen Sie vor allem die einmaligen Positionen für Montage und Material, die Miete selbst ist der kleinere Teil. Ein Einfamilienhaus mit 12 × 9 m Grundriss und 6 m Traufhöhe, rundum eingerüstet, ergibt rund 300 m² Gerüstfläche und kostet für einen Monat Standzeit als Richtwert rund 5'550 bis 6'020 CHF inkl. MwSt. Davon entfallen nur rund 340 bis 400 CHF auf die Vorhaltung – jeder weitere Monat kostet ungefähr so viel zusätzlich.

StandzeitRichtpreis Einfamilienhaus rundum (CHF, inkl. MwSt)
1 Monatrund 5'550 bis 6'020
2 Monaterund 5'890 bis 6'430
3 Monaterund 6'230 bis 6'830

Beispiel: 12 × 9 m, Traufhöhe 6 m, rund 300 m² Gerüstfläche, ohne Dacharbeiten. Richtwerte vor Rabatt und Skonto, keine Offerte.

Eine einzelne Fassadenseite von 12 m Länge und 6 m Höhe liegt für einen Monat bei rund 2'360 bis 2'700 CHF. Kommen am Einfamilienhaus Dacharbeiten dazu, steigt der Richtpreis im Beispiel um rund 1'000 bis 1'400 CHF für Spenglergang und Dachschutz.

Daraus folgt eine praktische Regel: Eine um eine Woche kürzere Standzeit spart wenig. Mehr bringt es, die Arbeiten so zu planen, dass das Gerüst nicht umgebaut werden muss und alle Handwerker es in einer Standzeit nutzen. Wie Vorhaltung und Verlängerung im Detail gerechnet werden, steht unter Mietpreise pro Monat und Verlängerung.

Wie läuft die Miete mit Aufbau ab?

Von der Anfrage bis zum stehenden Gerüst sind es fünf Schritte:

  1. Projekt beschreiben – Gerüsttyp, Länge, Breite, Traufhöhe und die geplante Standzeit.
  2. Richtpreis erhalten – der Rechner zeigt sofort eine unverbindliche Preisspanne.
  3. Offerte anfordern – passt die Grössenordnung, erstellt ein Partnerbetrieb die verbindliche Offerte.
  4. Termin und Aufbau – ein Einfamilienhaus steht rundum meist in ein bis zwei Tagen. In der Bausaison zwischen Frühling und Herbst lohnt es sich, zwei bis vier Wochen im Voraus anzufragen.
  5. Nutzung und Abbau – nach den Arbeiten baut der Betrieb das Gerüst ab und holt das Material ab.

Vorbereiten müssen Sie wenig: freien Zugang rund ums Haus, eine Stellfläche für das Lieferfahrzeug und, falls das Gerüst auf Trottoir oder Strasse steht, die Bewilligung für öffentlichen Grund. Wann sie nötig ist und wie lange sie dauert, klärt die Seite zur Bewilligung fürs Gerüst auf öffentlichem Grund. Wie Bern, Zürich, Basel und Luzern die Bewilligung handhaben, fasst die Übersicht Gerüstbau nach Stadt: Bewilligung und Preise zusammen.

Was dürfen Sie am gemieteten Gerüst selbst ändern?

Am gemieteten Gerüst dürfen Sie nichts Wesentliches selbst ändern. Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) erlaubt Änderungen am Arbeitsgerüst nur dem Gerüstersteller, also dem Betrieb, der es gestellt hat. Geringfügige Anpassungen sind in Absprache mit ihm zulässig, und diese Absprache muss schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel per E-Mail (Art. 64).

Im Alltag heisst das:

  • Beläge, Geländer und Verankerungen bleiben, wo sie sind – auch wenn ein Anker beim Streichen stört. Rufen Sie in diesem Fall den Gerüstbauer.
  • Netze, Planen, Seilwinden oder Werbetafeln bringen zusätzliche Kräfte ins Gerüst, vor allem bei Wind. Dafür braucht es die Einwilligung des Gerüsterstellers (Art. 52).
  • Gesperrte Bereiche sind mit Seitenschutz abgeriegelt und dürfen nicht betreten werden (Art. 63).
  • Die zulässige Nutzlast steht auf einem Schild am Gerüstzugang (Art. 62).
  • Arbeiten Handwerker mit Angestellten darauf, muss ihr Betrieb das Gerüst täglich auf Sicht kontrollieren; bei Mängeln darf es nicht benützt werden (Art. 61).

Muss das Gerüst während der Standzeit umgebaut werden, etwa weil der Dachdecker nach dem Maler eine andere Höhe braucht, verrechnet der Betrieb das separat. Wer solche Umbauten absehen kann, gibt sie schon bei der Anfrage an.

Häufige Fragen zum Gerüst mieten

Was kostet ein Gerüst für 4 Wochen?

Am Einfamilienhaus kostet ein Gerüst mit Aufbau für einen Monat als Richtwert rund 5'550 bis 6'020 CHF inkl. MwSt – gerechnet für 12 × 9 m Grundriss, 6 m Traufhöhe und rund 300 m² Gerüstfläche. Eine einzelne Fassadenseite von 12 m Länge liegt bei rund 2'360 bis 2'700 CHF. Ein selbst gemietetes Rollgerüst kostet für eine Woche grob 100 bis 300 CHF.

Ist der Aufbau in der Gerüstmiete inbegriffen?

Beim Gerüstbauer ja: Lieferung, Auf- und Abbau, Verankerung, Treppenaufgang und Abnahme gehören zur Miete. Bei einem Rollgerüst aus dem Baumarkt oder Mietpark und bei der reinen Materialmiete eines Fassadengerüsts bauen Sie selbst auf und tragen die Verantwortung für die Standsicherheit.

Wie lange kann ich ein Gerüst mieten?

So lange Sie es brauchen, eine feste Obergrenze gibt es nicht. Beim Gerüstbauer wird die Vorhaltung pro Monat verrechnet, als Richtwert 0.60 bis 0.80 CHF pro m² Gerüstfläche. Am Beispiel-Einfamilienhaus macht jeder zusätzliche Monat rund 340 bis 400 CHF aus. Über die ganze Standzeit muss das Gerüst verankert und in sicherem Zustand bleiben.

Darf ich ein gemietetes Fassadengerüst selbst aufbauen?

Als Privatperson grundsätzlich ja, sofern Sie es nach den Herstellerangaben montieren, fortlaufend verankern und bei mehr als 2 m Absturzhöhe einen Seitenschutz anbringen. Sie haften dann selbst für die Standsicherheit. Arbeiten Handwerker mit Angestellten darauf, gilt die Bauarbeitenverordnung in vollem Umfang. Für eine ganze Fassade lässt man das Gerüst darum meist vom Gerüstbauer stellen.

Wie hoch darf ein Gerüst frei stehen?

Ein Fassadengerüst steht nie frei: Die Bauarbeitenverordnung verlangt, dass es am Bauwerk verankert oder auf andere geeignete Weise fixiert wird, etwa durch Abstützen (Art. 51). Ein Rollgerüst steht frei, darf aber die maximale Einsatzhöhe aus seiner Verwendungsanleitung nicht überschreiten (Art. 65). Üblich sind rund 8 m Standhöhe im Freien und rund 12 m in Innenräumen.

Wo kann man ein Gerüst mieten?

Ein Rollgerüst gibt es tage- oder wochenweise im Baumarkt, bei der Landi oder in Mietparks. Fassadengerüst-Material ohne Montage vermieten Mietparks und einzelne Gerüstverleiher. Ein Gerüst mit Aufbau mieten Sie beim Gerüstbauer: Über den Richtpreis-Rechner sehen Sie zuerst die Preisspanne und fordern dann die verbindliche Offerte bei einem Partnerbetrieb an.

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Beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal genau: Gerüsttyp, die Masse Ihres Hauses und die geplante Standzeit. Daraus erhalten Sie sofort einen Richtpreis inklusive Miete – kostenlos und unverbindlich. Passt die Grössenordnung, fordern Sie mit einem Klick die verbindliche Offerte an, die ein Partner-Gerüstbauer erstellt.

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