Gerüst mieten: Was kostet das pro Monat?
Ein Gerüst zu mieten kostet als Richtwert 0.60 bis 0.80 CHF pro m² und Monat – oder umgerechnet rund 200.– bis 500.– CHF pro Monat, je nach Gerüstgrösse. Am Einfamilienhaus liegt ein Monat grob bei 290.– bis 360.– CHF. Diese Vorhaltung ist eine eigene Position neben Auf-/Abbau und Baustelleneinrichtung und läuft ab dem ersten Monat. Was die Gerüstmiete für Ihr Objekt konkret kostet, sehen Sie in 60 Sekunden im Richtpreis-Rechner für Ihr Gerüst – kostenlos und unverbindlich.
Auf dieser Seite geht es ausschliesslich um die Mietkosten und die Mietdauer: wie die Vorhaltung gerechnet wird, was eine Verlängerung pro Monat kostet und wie Sie über eine sauber geplante Standzeit bares Geld sparen. Wie das Mieten abläuft und was der Betrieb dabei leistet, steht auf der Seite Gerüst mieten. Alle Beträge sind Richtwerte vor Rabatt und Skonto, keine Offerte – die verbindliche Offerte erstellt am Ende ein Gerüstbauer.
Gerüst mieten: Preisliste als Übersicht
Eine allgemeingültige Preisliste fürs Gerüstmieten gibt es in der Schweiz nicht – jeder Betrieb kalkuliert nach Objekt. Die folgenden Richtwerte fassen aber zusammen, womit Sie rechnen müssen:
| Position | Richtwert (CHF) | Wie gerechnet wird |
|---|---|---|
| Vorhaltung / Miete | 0.60 bis 0.80 pro m² und Monat | ab dem ersten Monat Standzeit |
| Vorhalten total pro Monat | 100.– bis 1'100.– | je nach Gerüstgrösse |
| Vorhalten pro Monat, EFH | 290.– bis 360.– | umlaufendes Gerüst am Einfamilienhaus |
| Auf- und Abbau | 8.– bis 11.– pro m² | einmalig, gestaffelt nach Gerüstfläche |
| Baustelleneinrichtung | 250.– bis 450.– | einmalig, beim Einfamilienhaus |
Richtwerte vor Rabatt und Skonto, keine Offerte oder Preisliste eines Betriebs. Den Mietpreis für Ihr Objekt ermittelt der Richtpreis-Rechner.
Wie die Gerüstmiete gerechnet wird
Die wichtigste Erkenntnis vorweg: Sie mieten ein Fassadengerüst nicht als reine Wochenpauschale. Der Preis besteht aus zwei getrennten Teilen – einem einmaligen Anteil für Auf- und Abbau samt Baustelleneinrichtung und einem zeitabhängigen Anteil für das Vorhalten des Materials. Nur der zweite Teil ist die eigentliche Miete.
Die Vorhaltung wird üblicherweise als Prozentsatz des Auf-/Abbaupreises pro Monat Standzeit gerechnet, alternativ pro Quadratmeter und Monat. Sie beginnt mit dem Tag, an dem das Gerüst steht – eine kostenlos enthaltene erste Mietperiode ist in der Schweiz unüblich. Deshalb ist die geplante Standzeit der Hebel, über den Sie die Mietkosten am stärksten beeinflussen. Wie sich der einmalige m²-Preis selbst zusammensetzt, lesen Sie auf der Übersicht zu den Gerüstkosten in der Schweiz.
Was kostet die Verlängerung pro Monat?
Steht das Gerüst länger als geplant, wird eine Mehrmiete verrechnet. Sie wird als Vorhaltung pro Quadratmeter und Monat abgerechnet, wobei angebrochene Monate voll zählen. Massgebend für den Betrag ist die Grösse des Gerüsts: Ein kleines Gerüst am Einfamilienhaus vorzuhalten kostet deutlich weniger als ein umlaufendes Gerüst an einem Mehrfamilienhaus.
Die folgende Tabelle zeigt die Verlängerungskosten nach Gerüstgrösse als Orientierung. Es sind runde Richtwerte – der tatsächliche Monatssatz hängt von Objekt, Region und Saison ab.
| Gerüstgrösse | Vorhalten total pro Monat (CHF) | Gerüst allein (CHF) |
|---|---|---|
| Kleines Gerüst (1 Seite, ~80 m²) | 100.– bis 120.– | 0.60 bis 0.80 pro m² |
| Mittleres Gerüst (Einfamilienhaus, ~350 m²) | 290.– bis 360.– | 0.60 bis 0.80 pro m² |
| Grosses Gerüst (umlaufend / MFH, ~1'000 m²) | 880.– bis 1'090.– | 0.60 bis 0.80 pro m² |
Richtwert vor Rabatt und Skonto, keine Offerte. Den exakten Mietpreis für Ihr Gerüst ermitteln Sie mit dem Richtpreis-Rechner.
Praktisch heisst das: Eine zusätzliche Woche Standzeit schlägt am Einfamilienhaus mit grob 250 bis 350 CHF zu Buche, ein ganzer Verlängerungsmonat mit mehreren hundert Franken. Diese Beträge summieren sich rasch, wenn Bauarbeiten ins Stocken geraten – ein Grund mehr, die Dauer realistisch zu planen.
Wovon hängen die Mietkosten ab?
Die Mietkosten richten sich im Kern nach zwei Grössen: der Gerüstfläche und der zusätzlichen Standzeit. Beide multiplizieren sich – ein grosses Gerüst, das lange steht, ist der teuerste Fall, ein kleines Gerüst für eine kurze Reparatur der günstigste.
Die Fläche bestimmt den absoluten Wochen- oder Monatssatz: Je mehr Quadratmeter vorgehalten werden, desto höher die Vorhaltemiete. Bei der Abrechnung pro m² und Monat sehen Sie das direkt; bei einer Pauschale steckt die Fläche im höheren oder tieferen Wochensatz. Die Standzeit ist der zweite Hebel: Jeder Monat, den das Gerüst steht, wird gerechnet – wer zwei statt vier Monate braucht, halbiert diesen Posten.
Nicht zu den Mietkosten gehören die einmalige Baustelleneinrichtung und der eigentliche Auf- und Abbau – diese fallen unabhängig von der Dauer an. Die Miete ist allein der zeitabhängige Teil. Geben Sie Ihre voraussichtliche Standzeit im Formular an, damit der Richtpreis die Vorhaltung korrekt einrechnet.
Was ein Rollgerüst stattdessen kostet
Für kleine, punktuelle Arbeiten – ein Storenkasten, eine Lampe am Vordach, ein Ausbessern in mässiger Höhe – ist ein vollständiges Fassadengerüst überdimensioniert und entsprechend teuer. Ein mobiles Rollgerüst wird oft tageweise oder als reine Materialmiete abgerechnet und liegt je nach Höhe grob bei 100 bis 300 CHF pro Woche – ohne Auf- und Abbau durch einen Betrieb, dafür in Eigenleistung.
Der Vergleich lohnt sich also nur bei kleinen Flächen: Sobald über mehrere Tage flächig an der Wand gearbeitet wird, ist das Fassadengerüst sicherer und wirtschaftlicher. Wie sich Ablauf und Leistungsumfang der beiden Varianten unterscheiden, erklärt die Seite Gerüst mieten.
Wie senken Sie die Mietkosten?
Die Vorhaltemiete ist der einzige Kostenblock, den Sie über die Planung direkt beeinflussen. Wer die Standzeit kurz hält, zahlt schlicht weniger – ohne an der Sicherheit zu sparen. Diese Punkte halten die Gerüstmiete tief:
- Standzeit realistisch ansetzen. Sprechen Sie die Dauer vorab mit Maler, Dachdecker oder Solarteur ab und planen Sie keinen grosszügigen Puffer „auf Verdacht". Jede Woche zu viel kostet einen festen Betrag.
- Gewerke nacheinander takten. Wenn Fassade, Spenglerei und Dach am Stück abgearbeitet werden, bleibt das Gerüst kürzer stehen, als wenn zwischen den Etappen Leerlauf liegt.
- Vor der Bausaison anfragen. In ruhigeren Wochen lässt sich der Aufbau besser terminieren, und es entsteht kein Druck, das Gerüst „sicherheitshalber" länger zu behalten.
- Nur einrüsten, was nötig ist. Reicht eine Seite, etwa bei einem Teilanstrich, mieten Sie weniger Fläche – und damit auch eine tiefere Vorhaltung pro Monat.
Ein letzter Hinweis: Vergleichen Sie zwei Mietofferten nicht nur am Wochensatz, sondern prüfen Sie, auf welche Standzeit die Offerte gerechnet ist und ob die Vorhaltung separat ausgewiesen wird. Eine scheinbar günstige Pauschale, die nur vier Wochen abdeckt, kann teurer enden als ein höherer Preis mit realistisch gerechneter Standzeit.
Vorschriften zur Standzeit und Abnahme
Die Mietdauer ist nicht nur eine Preisfrage, sondern auch eine Sicherheitsfrage. Ein Gerüst, das über Wochen steht, ist Wind, Wetter und Erschütterungen ausgesetzt. Nach dem Aufbau wird es geprüft und freigegeben; nach Stürmen, längeren Pausen oder wesentlichen Änderungen ist eine erneute Kontrolle nötig, bevor wieder darauf gearbeitet werden darf. Die massgebenden Anforderungen an Verankerung, Seitenschutz und Abnahme hält die SUVA für Gerüste und Absturzsicherung fest.
Verantwortlich für den sicheren Zustand über die gesamte Mietdauer bleibt der ausführende Betrieb – das ist ein Grund, warum die professionelle Miete eines Fassadengerüsts mehr umfasst als nur das blosse Material. Wer ein Gerüst über Monate vorhält, sollte diesen Aspekt im Preisvergleich mitdenken.
Häufige Fragen zur Gerüstmiete
Wie viel kostet es, ein Gerüst pro Monat zu mieten?
Ein Gerüst zu mieten kostet als Richtwert rund 200.– bis 500.– CHF pro Monat, je nach Gerüstgrösse. Am Einfamilienhaus liegt ein Monat grob bei 290.– bis 360.– CHF. Umgerechnet auf die Fläche entspricht das 0.60 bis 0.80 CHF pro m² und Monat. Die Miete läuft ab dem ersten Monat und wird als eigene Position neben Auf-/Abbau und Baustelleneinrichtung ausgewiesen.
Ist die Miete im Quadratmeterpreis enthalten?
Nein. Der Quadratmeterpreis deckt den Auf- und Abbau ab; die Miete – fachlich das Vorhalten – ist eine eigene Position und wird pro Monat Standzeit gerechnet, ab dem ersten Monat. Eine kostenlos enthaltene erste Mietperiode ist in der Schweiz unüblich. Wer eine Offerte mit „inkl. Miete“ liest, sollte nachfragen, für wie viele Wochen genau.
Wie wird die Verlängerung der Mietdauer abgerechnet?
Die Verlängerung wird als Vorhaltung pro Quadratmeter und Monat verrechnet – als Richtwert 0.60 bis 0.80 CHF pro m² und Monat. Welche Variante gilt, hängt vom Betrieb ab; massgebend für die Höhe ist immer die Grösse des Gerüsts.
Lohnt sich Mieten oder ein eigenes Gerüst für kurze Arbeiten?
Für eine einzelne, kurze Arbeit in mässiger Höhe ist ein mobiles Rollgerüst meist günstiger, weil der aufwendige Auf- und Abbau eines Fassadengerüsts entfällt. Sobald über mehrere Tage flächig an der Wand gearbeitet wird, ist das gemietete Fassadengerüst sicherer und wirtschaftlicher.
Wie lange darf ein gemietetes Gerüst stehen?
Grundsätzlich so lange, wie Sie es vorhalten und bezahlen – eine feste Obergrenze gibt es nicht. Sicherheitstechnisch muss das Gerüst über die gesamte Standzeit normgerecht verankert und nach Stürmen oder Änderungen erneut geprüft sein, bevor wieder darauf gearbeitet wird.
Ihren Mietpreis in Sekunden berechnen
Statt mit einem pauschalen Wochensatz zu rechnen, beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal genau: Gerüsttyp, die Masse Ihrer Liegenschaft und die voraussichtliche Standzeit. Daraus erhalten Sie sofort einen Richtpreis inklusive Mietkosten – kostenlos und unverbindlich. Passt die Grössenordnung, fordern Sie mit einem Klick die verbindliche Offerte an, die ein Partner-Gerüstbauer erstellt.