Gerüst für den Neubau
Beim Neubau braucht es ein Gerüst Neubau in Form eines umlaufenden Fassadengerüsts, das das Gebäude vom Rohbau bis zur fertigen Dachdeckung einrüstet. Anders als bei einer Renovation entsteht hier eine Liegenschaft von Grund auf, und das Gerüst begleitet fast jede Bauphase: Maurer, Spengler, Dachdecker, Fassadenbauer und Maler arbeiten nacheinander vom selben Gerüst. Das prägt sowohl die Form als auch die Kosten – vor allem über die lange Standzeit. Wie viel die Einrüstung Ihres Neubaus ungefähr kostet, sehen Sie in unter einer Minute: Richtpreis für Ihr Neubau-Gerüst berechnen – kostenlos und unverbindlich.
Welches Gerüst braucht der Neubau?
Ein Neubau braucht in den allermeisten Fällen ein umlaufendes Fassadengerüst, das alle vier Gebäudeseiten über die volle Höhe einrüstet. Schon der Rohbau wird damit eingerüstet, denn sobald über zwei Metern Höhe gemauert oder betoniert wird, ist eine gesicherte Arbeits- und Absturzebene Pflicht. Das Gerüst wächst dabei in der Regel mit dem Rohbau Geschoss für Geschoss in die Höhe.
Sobald der Rohbau steht und das Dach an die Reihe kommt, wird das Fassadengerüst um ein Dachfanggerüst ergänzt: Die oberste Lage wird über die Traufe hinausgeführt und fängt eine Person ab, die vom Dach abrutscht. Bei Steildächern kommt zusätzlich eine Giebelsicherung oder ein Spenglergang dazu. Welcher Grundtyp Ihren Neubau trägt, zeigt die Seite zum Fassadengerüst als Standgerüst für die ganze Bauphase; die Dach-Zusätze ergeben sich aus Dachform und Neigung.
Weil beim Neubau viele Gewerke nacheinander dasselbe Gerüst nutzen, lohnt sich eine grosszügige, durchdachte Planung von Anfang an. Ein Gerüst, das nachträglich für jedes Gewerk umgebaut werden muss, kostet mehr als eines, das von Beginn weg alle Anforderungen abdeckt.
Was kostet die Einrüstung beim Neubau?
Die Kosten für ein Neubau-Gerüst richten sich – wie bei jedem Fassadengerüst – nach der Gerüstfläche in Quadratmetern und der Standzeit. Als Orientierung gelten in der Schweiz folgende Richtwerte:
- Niedrige Bauten bis rund 8 m Traufhöhe: etwa 8 bis 10 CHF pro m²
- Mittlere Höhen bis rund 16 m: etwa 12 bis 18 CHF pro m²
- Hohe Gebäude über 16 m: etwa 20 bis 40 CHF pro m²
Diese Sätze decken Auf- und Abbau sowie die erste Mietperiode ab. Dazu kommt eine Baustelleneinrichtung von rund 350 bis 900 CHF beim Einfamilienhaus und 900 bis 2'500 CHF bei grösseren Objekten. Kommen Dacharbeiten dazu, fallen Zusätze an: Spenglergänge mit 18 bis 24 CHF pro Laufmeter, eine Dachschutzwand mit 7 bis 14 CHF pro Laufmeter und eine Giebelsicherung mit 18 bis 28 CHF pro Laufmeter.
Der grosse Unterschied zum reinen Sanierungsgerüst liegt aber in der langen Standzeit. Ein Neubau-Gerüst steht selten nur ein paar Wochen, sondern oft über mehrere Monate – über die in der Erstmiete enthaltene Standardzeit hinaus. Damit wird die Mehrmiete zum entscheidenden Kostentreiber: als Richtwert rund 160 bis 410 CHF pro Woche oder 0.60 bis 2.– CHF pro m² und Monat Vorhalten. Eine grobe Hausnummer für ein komplett eingerüstetes Einfamilienhaus liegt bei rund 3'000 bis 8'000 CHF, beim Neubau mit langer Standzeit eher am oberen Rand. Wie sich diese Komplettkosten beim Wohnhaus zusammensetzen, lesen Sie unter Einfamilienhaus einrüsten – Kosten im Detail. Den konkreten Richtwert für Ihren Neubau erhalten Sie sofort, wenn Sie Ihre Masse und die voraussichtliche Bauzeit in den Richtpreis-Rechner eingeben.
Wie lange steht ein Gerüst am Neubau?
Ein Neubau-Gerüst steht über die gesamte Bauphase der Aussenhülle – vom Beginn des Rohbaus bis zur fertigen Fassade. Das sind je nach Projekt mehrere Monate und damit deutlich länger als bei einem reinen Anstrich oder Fensterwechsel. Die Standzeit ergibt sich aus der Abfolge der Gewerke: zuerst Maurer und Betonbauer am Rohbau, dann Spengler und Dachdecker am Dach, anschliessend Fassadenbauer und zuletzt die Maler.
Genau diese lange Vorhaltung macht die Mietdauer beim Neubau zum wichtigsten Hebel. Jede Woche, die das Gerüst ungenutzt steht, weil ein Gewerk auf das nächste wartet, kostet zusätzlich. Wer den Bauablauf eng taktet und Leerlauf zwischen den Gewerken vermeidet, hält die Vorhaltekosten tief. Geben Sie deshalb im Formular eine realistische Standzeit an – sie beeinflusst den Richtpreis spürbar.
Mehrfachnutzung durch verschiedene Gewerke
Der grösste Vorteil eines durchgeplanten Neubau-Gerüsts ist die Mehrfachnutzung. Ein einziges, von Anfang an richtig dimensioniertes Gerüst dient nacheinander allen Gewerken an der Aussenhülle. Das spart gegenüber mehreren Einzelaufträgen erheblich, weil An- und Abtransport sowie die Baustelleneinrichtung nur einmal anfallen.
Typische Nutzer desselben Gerüsts am Neubau:
- Maurer und Betonbauer beim Hochziehen des Rohbaus
- Spengler und Dachdecker für Dachrand, Rinnen und Eindeckung
- Fassadenbauer für Putz, Verkleidung oder Aussenwärmedämmung
- Elektriker und Sanitär für Aussenanschlüsse und Durchführungen
- Maler für den Schlussanstrich der Fassade
Damit das funktioniert, muss das Gerüst von Beginn weg auf den anspruchsvollsten Einsatz ausgelegt sein – etwa mit ausreichendem Wandabstand für die Dämmung und mit der nötigen Belagsbreite. Wie ein solches Gerüst Ebene für Ebene entsteht und mitwächst, beschreibt der Ablauf unter Gerüst aufbauen Schritt für Schritt.
Sicherheit und Vorschriften am Neubau-Gerüst
Auf einer Neubau-Baustelle arbeiten viele Gewerke parallel, was das Gerüst zu einem der zentralen Sicherheitselemente macht. Ab zwei Metern Absturzhöhe ist ein dreiteiliger Seitenschutz – Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett – an jeder Arbeitsebene Pflicht. Die Beläge müssen vollflächig und trittsicher liegen, die Aufstiege als Innenleitern oder Treppentürme ausgeführt sein. Beim Übergang zu den Dacharbeiten kommt das Dachfanggerüst als Absturzsicherung dazu. Die verbindlichen Anforderungen an Gerüste auf Baustellen macht die SUVA mit ihren Regeln zur Absturzsicherung.
Verantwortlich für den normgerechten Aufbau ist der ausführende Gerüstbauer. Nach der Montage und nach jeder wesentlichen Änderung – etwa beim Ergänzen des Dachfangs oder beim Aufstocken mit dem Rohbau – wird das Gerüst geprüft und für die Nutzung freigegeben. Auf einer geteilten Baustelle ist zudem wichtig, dass kein Gewerk eigenmächtig Teile demontiert; Änderungen gehören in die Hand des Gerüstbauers.
Häufige Fragen zum Gerüst beim Neubau
Wird der Rohbau schon eingerüstet?
Ja. Sobald am Rohbau über zwei Metern Höhe gemauert oder betoniert wird, braucht es eine gesicherte Arbeits- und Absturzebene. Das Fassadengerüst wächst dabei in der Regel Geschoss für Geschoss mit dem Rohbau in die Höhe und steht danach für alle weiteren Gewerke bereit.
Warum ist die Standzeit beim Neubau teurer?
Weil ein Neubau-Gerüst über die ganze Bauphase steht, oft mehrere Monate. Das geht über die in der Erstmiete enthaltene Standardzeit hinaus, sodass eine Mehrmiete von rund 160 bis 410 CHF pro Woche anfällt. Diese Vorhaltekosten machen beim Neubau einen grossen Teil des Gesamtpreises aus.
Können mehrere Handwerker dasselbe Gerüst nutzen?
Ja, und genau das ist beim Neubau der Normalfall. Maurer, Spengler, Dachdecker, Fassadenbauer und Maler arbeiten nacheinander vom selben Gerüst. So fallen An- und Abtransport sowie die Baustelleneinrichtung nur einmal an, was gegenüber mehreren Einzelaufträgen spart.
Muss das Gerüst für die Dämmung weiter weg von der Wand stehen?
Ja. Wird eine Aussenwärmedämmung aufgebracht, braucht es einen grösseren Wandabstand, damit die Dämmplatten Platz haben und sicher gearbeitet werden kann. Deshalb sollte das Neubau-Gerüst von Anfang an auf den anspruchsvollsten Einsatz ausgelegt sein, statt später umgebaut zu werden.
Neubau-Gerüst: Richtpreis berechnen
Beschreiben Sie Ihren Neubau – die Masse des Gebäudes, die Dachform und die voraussichtliche Bauzeit über alle Gewerke – und Sie erhalten sofort einen unverbindlichen Richtpreis für die Einrüstung Ihres Neubaus. Gerade weil die lange Standzeit den Preis stark beeinflusst, lohnt sich eine realistische Angabe der Dauer. Passt die Grössenordnung, fordern Sie mit einem Klick die verbindliche Offerte an, die ein Partner-Gerüstbauer erstellt.