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Gerüstbau in der Schweiz nach Region

Was ein Gerüst kostet, hängt zu rund 90 Prozent von der Gerüstfläche ab – und die ist in Chur dieselbe wie in Zürich. Regional unterscheidet sich nicht der Quadratmeterpreis, sondern das Drumherum: ob die Gemeinde für Trottoir und Strasse eine Bewilligung verlangt, wie gut das Lieferfahrzeug ans Haus kommt und wie die Bausubstanz aussieht. Genau das beschreiben die Regionenseiten.

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Was sich regional wirklich unterscheidet

Drei Dinge treiben den Preis über den Ortsbezug – und nur diese drei:

  • Bewilligung für öffentlichen Grund. Steht das Gerüst ganz auf Ihrer Parzelle, braucht es meist nichts. Sobald es auf Trottoir, Gasse oder Parkfeld reicht, wird es ein Gesuch bei der Gemeinde, mit Gebühr und Vorlauf. Städte handhaben das strenger und teurer als Landgemeinden. Die Grundlagen stehen unter Gerüst-Bewilligung in der Schweiz.
  • Zugänglichkeit. Ein freistehendes Einfamilienhaus mit Vorplatz ist in einem halben Tag eingerüstet. Ein Reihenhaus in einer engen Altstadtgasse, an die kein Lastwagen fährt, bedeutet Handtransport, längere Montagezeit und damit mehr Stunden auf der Rechnung.
  • Bausubstanz. Altbauten mit Naturstein-, Riegel- oder denkmalgeschützten Fassaden brauchen andere Verankerungen als ein Neubau mit Backsteinmauerwerk – teils Ballastierung oder freistehende Konstruktionen statt Dübel in der Fassade.

Was überall gleich ist

Die Sicherheitsvorschriften sind Bundesrecht und gelten von Genf bis Chur identisch: Die Bauarbeitenverordnung verlangt ab zwei Metern Absturzhöhe dreiteiligen Seitenschutz, mindestens 60 cm Belagsbreite für Malerarbeiten und höchstens 30 cm Wandabstand. Ebenso einheitlich sind die SUVA-Vorgaben zur Gerüstsicherheit und die Abnahme vor der ersten Nutzung. Ein Betrieb, der in einem Kanton normgerecht baut, baut überall normgerecht.

Auch unsere Richtwerte sind deshalb national gerechnet: rund 9 bis 11 CHF pro m² bei kleinen Flächen unter 100 m², 8 bis 9 CHF im üblichen Bereich von 100 bis 500 m² und 7.50 bis 8.50 CHF über 500 m², jeweils für Auf- und Abbau. Die Herleitung steht unter Gerüstkosten und Gerüstkosten pro Quadratmeter.

Wie wir arbeiten

Wir sind ein neutraler Richtpreis- und Vermittlungsdienst und bauen selbst keine Gerüste. Sie beschreiben Ihr Objekt, erhalten sofort eine Spanne und können daraus eine verbindliche Offerte bei einem Partnerbetrieb anfordern. Weil wir nicht selbst ausführen, haben wir keinen Grund, Ihnen eine Gerüstart oder eine Standzeit schönzurechnen – und können regional einordnen, statt zu verkaufen. Wie der Rechner funktioniert, steht unter So funktioniert's.

Häufige Fragen

Ist ein Gerüst in der Stadt teurer als auf dem Land?

Der Quadratmeterpreis für Auf- und Abbau ist praktisch derselbe. Teurer wird es in der Stadt durch das Drumherum: Bewilligungsgebühren für öffentlichen Grund, erschwerte Anlieferung, Handtransport in engen Gassen und gelegentlich Arbeiten ausserhalb der Hauptverkehrszeiten. Rechnen Sie in dichten Innenstadtlagen mit einem spürbaren Zuschlag auf die Baustelleneinrichtung, nicht auf den Quadratmeterpreis.

Gelten in jedem Kanton andere Gerüstvorschriften?

Nein. Die Bauarbeitenverordnung und die SUVA-Vorgaben sind Bundesrecht und gelten schweizweit gleich. Kantonal und kommunal unterschiedlich ist nur, ob und wie ein Gerüst auf öffentlichem Grund bewilligt werden muss – also Gesuch, Gebühr und Frist.

Meine Gemeinde hat keine eigene Seite. Bekomme ich trotzdem einen Richtpreis?

Ja. Der Richtpreis-Rechner ist schweizweit nutzbar und rechnet unabhängig vom Ort. Die Regionenseiten erklären zusätzlich die örtliche Bewilligungspraxis für die grösseren Städte; für alle anderen Gemeinden gilt die allgemeine Übersicht zur Gerüst-Bewilligung.

Wie schnell steht das Gerüst?

Nach Auftragsbestätigung ist ein Fassadengerüst meist innert weniger Werktage gestellt, der Aufbau beim Einfamilienhaus dauert einen halben bis ganzen Tag. Braucht es eine Bewilligung für öffentlichen Grund, planen Sie zusätzlich Vorlauf für das Gesuch ein.

Steht Ihr Objekt fest, fordern Sie über den Richtpreis-Rechner eine erste Grössenordnung an – in 60 Sekunden, ohne Termin und ohne Verpflichtung.

Weiterführend

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