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Gerüstbau Bern

Ein Fassadengerüst für ein Einfamilienhaus in Bern kostet rund 2'500 bis 8'500 Franken, ein typisches Haus rundum eingerüstet etwa 5'600 bis 6'100 Franken für den ersten Monat. Massgebend ist die Gerüstfläche, nicht der Ort. Was in Bern hinzukommt, ist das Drumherum: die Bewilligung für öffentlichen Grund, enge Altstadtgassen und eine Bausubstanz, die anders verankert werden will als ein Neubau.

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Fassadengerüst an einem Mehrfamilienhaus, Blick auf die eingerüstete Gebäudeecke
Abb. — Fassadengerüst an einem Mehrfamilienhaus

Was kostet ein Gerüst in Bern?

Die Kosten richten sich nach der Gerüstfläche in Quadratmetern: Fassadenlänge plus Ecküberstand, multipliziert mit der Traufhöhe, für jede eingerüstete Seite. Diese Richtwerte gelten schweizweit und damit auch in Bern:

GerüstflächeAuf- und Abbautypisches Objekt
unter 100 m²9.00 – 11.00 CHF/m²eine Fassadenseite, Anbau, Garage
100 – 500 m²8.00 – 9.00 CHF/m²Einfamilienhaus rundum
über 500 m²7.50 – 8.50 CHF/m²Mehrfamilienhaus, Blockrand

Dazu kommen die Baustelleneinrichtung – beim Einfamilienhaus rund 250 bis 450 Franken – und die Miete ab dem ersten Monat. Ein Berner Einfamilienhaus mit 10 × 8 Metern Grundriss und 7 Metern Traufhöhe liegt damit bei rund 5'600 bis 6'100 Franken für den ersten Monat inklusive Mehrwertsteuer; jeder weitere Monat kostet nur noch die Vorhaltemiete von rund 350 bis 410 Franken.

Was in Bern den Preis nach oben treibt, ist nicht der Quadratmeterpreis, sondern der Aufwand drumherum: Gebühren für die Benützung von öffentlichem Grund, Handtransport, wo kein Lastwagen zufährt, und Etappierung, wenn nicht alles auf einmal eingerüstet werden kann. Wie sich der Quadratmeterpreis zusammensetzt, steht unter Gerüstkosten pro Quadratmeter; die vollständige Kostenübersicht finden Sie unter Gerüstkosten, die Rechnung fürs Einfamilienhaus unter Einfamilienhaus einrüsten – Kosten.

Wann braucht es in der Stadt Bern eine Bewilligung?

Steht das Gerüst vollständig auf Ihrem eigenen Grundstück, brauchen Sie in der Regel keine Bewilligung. Sobald es aber auf Trottoir, Gasse, Velostreifen oder ein Parkfeld ragt, wird die Benützung von öffentlichem Grund bewilligungs- und gebührenpflichtig. Die Gebühr bemisst sich üblicherweise nach beanspruchter Fläche und Dauer – ein Grund, die Standzeit realistisch zu planen und nicht grosszügig aufzurunden.

Praktisch heisst das für Berner Bauvorhaben:

  • Gesuch früh einreichen. Das Gesuch stellt in der Regel der ausführende Gerüstbauer, nicht Sie. Planen Sie trotzdem Vorlauf ein, gerade in der Bausaison von März bis Oktober.
  • Fussgängerführung mitdenken. Wird ein Trottoir verengt oder gesperrt, verlangt die Stadt meist eine gesicherte Umleitung oder einen Fussgängerdurchgang unter dem Gerüst – das ist eine eigene Position auf der Offerte.
  • Standzeit ist Geld, doppelt. Jeder Monat kostet Vorhaltemiete und Benützungsgebühr. Koordinieren Sie Maler, Spengler und Dachdecker so, dass das Gerüst nicht wochenlang ungenutzt steht.

Die allgemeinen Regeln – wer bewilligt, wann es ohne geht – stehen unter Gerüst-Bewilligung in der Schweiz.

Altstadt, Lauben und Sandstein: was Berner Objekte besonders macht

Die Berner Altstadt ist seit 1983 UNESCO-Welterbe, und das merkt man beim Einrüsten. Drei Situationen kommen in Bern häufiger vor als anderswo:

Die Lauben. Rund sechs Kilometer gedeckte Arkaden ziehen sich durch die Innenstadt. Ein Gerüst an einer Laubenfassade darf den Durchgang nicht verschliessen: Es wird entweder über der Laube abgefangen oder so gestellt, dass darunter ein gesicherter Durchgang frei bleibt. Das ist Mehraufwand in Planung und Material – und der Hauptgrund, warum Altstadtfassaden pro Quadratmeter teurer ausfallen als ein Haus im Quartier.

Berner Sandstein. Viele Altstadt- und Gründerzeitfassaden bestehen aus weichem Sandstein, der verwittert und regelmässig restauriert wird. Für die Verankerung bedeutet das: Dübel in die Fassade sind oft nicht zulässig oder nicht tragfähig. Gearbeitet wird dann mit Verankerung in Fensterlaibungen, mit Ballastierung oder mit einer freistehenden, ausgesteiften Konstruktion – technisch anspruchsvoller und materialintensiver.

Denkmalpflege. Bei geschützten Objekten redet die Denkmalpflege mit, auch beim Gerüst: Befestigungspunkte, Netze und Planen können Auflagen haben. Klären Sie das vor der Offerte, sonst ändert sich die Kalkulation nachträglich.

Ausserhalb der Altstadt sieht es anders aus. Die Gründerzeit- und Nachkriegsquartiere wie Länggasse, Breitenrain oder Bümpliz bestehen überwiegend aus Mehrfamilienhäusern mit gut verankerbarem Mauerwerk und Zufahrt – dort sind es Standardeinrüstungen mit entsprechend günstigen Quadratmeterpreisen. In den Hanglagen an der Aare, etwa in der Matte oder im Marzili, kommt dafür der Höhenausgleich am Fusspunkt dazu: unterschiedliche Aufstandshöhen, Schrägabstützungen und mehr Zeit für das Ausrichten.

Welche Gerüstart braucht Ihr Berner Bauvorhaben?

  • Fassadenrenovation oder neuer AnstrichFassadengerüst, Lastklasse 3, mindestens 60 cm Belagsbreite
  • Aussendämmung (WDVS)Gerüst für die Fassadendämmung mit grösserem Wandabstand und Konsolen
  • Dachsanierung, Ziegel oder SpenglerarbeitenDachgerüst mit Dachfang und Spenglergang unter der Rinne
  • Photovoltaik auf dem DachSolargerüst, oft als Fassadengerüst mit zusätzlicher Auffangebene
  • Kurze Arbeiten in mässiger HöheRollgerüst statt Standgerüst

Eine vollständige Übersicht mit Einsatzbereichen und Massen bietet die Seite Gerüstarten.

Von der Anfrage zur Offerte

Wir sind ein neutraler Richtpreis- und Vermittlungsdienst und bauen selbst keine Gerüste. Sie geben Länge, Breite, Traufhöhe und die geplante Standzeit ein und erhalten sofort eine Spanne. Passt die Grössenordnung, fordern Sie daraus eine verbindliche Offerte bei einem Partnerbetrieb an – erst dann geben Sie Ihre Kontaktdaten heraus.

Weil wir nicht selbst ausführen, haben wir keinen Grund, Ihnen eine grössere Gerüstart oder eine längere Standzeit schönzurechnen. Wie der Rechner arbeitet und woher die Zahlen kommen, steht unter So funktioniert's.

Häufige Fragen zum Gerüstbau in Bern

Was kostet ein Gerüst für ein Einfamilienhaus in Bern?

Ein Einfamilienhaus mit rund 10 × 8 Metern Grundriss und 7 Metern Traufhöhe kostet rundum eingerüstet etwa 5'600 bis 6'100 Franken für den ersten Monat, inklusive Mehrwertsteuer. Jeder weitere Monat kommt mit rund 350 bis 410 Franken Vorhaltemiete dazu. Eine einzelne Fassadenseite liegt bei rund 2'400 bis 2'700 Franken. Reicht das Gerüst auf öffentlichen Grund, kommt die Benützungsgebühr der Stadt hinzu.

Brauche ich in der Stadt Bern eine Bewilligung für mein Gerüst?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel nicht. Sobald das Gerüst auf Trottoir, Gasse, Velostreifen oder ein Parkfeld reicht, ist die Benützung von öffentlichem Grund bewilligungs- und gebührenpflichtig. Das Gesuch stellt üblicherweise der ausführende Gerüstbauer; die Gebühr richtet sich nach Fläche und Dauer.

Warum ist ein Gerüst in der Berner Altstadt teurer?

Wegen der Lauben und der Bausubstanz. Der Laubengang muss passierbar bleiben, das Gerüst wird darüber abgefangen oder mit gesichertem Durchgang gestellt. Dazu kommt weicher Berner Sandstein, in dem Dübelverankerungen oft nicht zulässig sind – gearbeitet wird dann mit Ballastierung oder freistehender Konstruktion. Beides bedeutet mehr Planung, mehr Material und mehr Montagezeit.

Wie lange dauert der Aufbau in Bern?

Bei einem Einfamilienhaus mit Zufahrt ein halber bis ganzer Tag. In engen Altstadtlagen ohne Zufahrt dauert es länger, weil das Material von Hand transportiert wird. Nach Auftragsbestätigung steht das Gerüst meist innert weniger Werktage – bei bewilligungspflichtigen Standorten erst nach Vorliegen der Bewilligung.

Bauen Sie das Gerüst selbst?

Nein. Wir berechnen den Richtpreis und vermitteln Ihre Anfrage an einen Partnerbetrieb, der ausführt. Deshalb ordnen wir Gerüstart, Standzeit und Kosten neutral ein, statt Ihnen eine Lösung zu verkaufen.

Gelten in Bern andere Sicherheitsvorschriften als im Rest der Schweiz?

Nein. Die Bauarbeitenverordnung und die SUVA-Vorgaben sind Bundesrecht und gelten schweizweit identisch: dreiteiliger Seitenschutz ab zwei Metern Absturzhöhe, mindestens 60 cm Belagsbreite für Malerarbeiten, höchstens 30 cm Wandabstand. Kommunal geregelt ist nur die Benützung von öffentlichem Grund.

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